E-RechnungSteuerrechtAktualisiert Jan 2026

E-Rechnungspflicht ab 2025: Der komplette Guide für kleine Unternehmen

Was XRechnung und ZUGFeRD sind, wann die Pflicht gilt, welche Übergangsfristen es gibt – und was Sie als Handwerker, Selbstständiger oder Kfz-Betrieb jetzt tun müssen.

1. Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist kein einfaches PDF. Im Sinne der gesetzlichen Pflicht ist eine E-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Dokument, das von Maschinen automatisch verarbeitet werden kann – ohne manuelles Abtippen durch Buchhaltungssoftware oder Steuerberater.

Die gesetzliche Grundlage ist die europäische Norm EN 16931 (CEN/TS 16931). In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert:

XRechnung

Rein strukturiertes XML-Dokument. Kein lesbares PDF. Wurde ursprünglich für die öffentliche Verwaltung entwickelt und ist Pflicht bei B2G-Rechnungen (Business-to-Government). Für B2B zulässig, aber weniger verbreitet als ZUGFeRD.

ZUGFeRD

Hybridformat: Ein visuell lesbares PDF mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Ihr Kunde sieht eine normale Rechnung; die Buchhaltungssoftware liest das XML automatisch. Beliebt im B2B-Bereich.

Beide Formate sind im Sinne des Wachstumschancengesetzes gültige E-Rechnungen. Billdio erzeugt beide Formate auf Knopfdruck.

2. Der Zeitplan 2025–2028

Das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024) hat die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze stufenweise eingeführt:

01.01.2025 – Empfangspflicht

Bereits gültig

Alle deutschen B2B-Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr E-Mail-Postfach muss XRechnung und ZUGFeRD akzeptieren. Wer das nicht kann, riskiert, dass Rechnungsempfänger die Zahlung verweigern.

01.01.2027 – Versandpflicht für Großunternehmen

Ab 2027

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. PDF-Rechnungen sind dann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers erlaubt.

01.01.2028 – Versandpflicht für alle

Ab 2028

Ab diesem Datum gilt die E-Rechnungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig vom Jahresumsatz. Alle deutschen Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen können.

3. Übergangsfristen bis 800.000 € Umsatz

Der Gesetzgeber hat für kleine und mittlere Unternehmen Übergangsfristen eingeräumt. Folgende Ausnahmen gelten:

Wichtig: Übergangsfristen gelten nur für den Versand

Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025 für alle Unternehmen ohne Ausnahme. Die Übergangsfristen betreffen ausschließlich die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen.

  • Bis 31.12.2025: Unternehmen mit Jahresumsatz unter 800.000 € dürfen weiterhin PDF-Rechnungen ausstellen – ohne explizite Zustimmung des Empfängers.
  • 01.01.2026 – 31.12.2026: PDF-Rechnungen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig (gilt für Jahresumsatz unter 800.000 €).
  • Ab 01.01.2027: Alle Unternehmen über 800.000 € Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Betriebe haben bis 01.01.2028 Zeit.

Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem Stand Januar 2026. Bitte konsultieren Sie für steuerrechtliche Fragen stets einen qualifizierten Steuerberater.

4. Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die E-Rechnungspflicht ist kein reines Formalgebot – Verstöße können unmittelbar wirtschaftliche Folgen haben:

Zahlung kann verweigert werden

Ihr Vertragspartner ist rechtlich berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, bis Sie eine konforme E-Rechnung übermitteln. Das gilt bereits heute für die Empfangspflicht-Seite: Unternehmen, die keine E-Rechnungen annehmen können, riskieren, dass ihre Lieferanten zahlensweigerungen durchsetzen.

Steuerliche Nichtanerkennung

Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsstandard entsprechen, können durch die Finanzbehörden als formell mangelhaft eingestuft werden. Im schlimmsten Fall wird der Vorsteuerabzug beim Empfänger versagt.

Wettbewerbsnachteil

Unternehmen, die frühzeitig auf E-Rechnungen umstellen, können Prozesse automatisieren, Zahlungsziele verkürzen und Geschäftskunden gewinnen, die auf konforme Lieferanten angewiesen sind.

5. Wie Billdio Ihnen hilft

Billdio ist von Grund auf für die E-Rechnungspflicht entwickelt worden. Sie müssen keine Einstellung ändern und kein Plugin kaufen:

XRechnung automatisch

Jede Rechnung wird als gültiges XRechnung-XML erzeugt und steht zum Download bereit.

ZUGFeRD im PDF

Das erzeugte PDF enthält immer einen eingebetteten ZUGFeRD-Datensatz – lesbar für Menschen und Maschinen.

E-Mail-Versand integriert

Schicken Sie die E-Rechnung direkt aus Billdio per E-Mail an Ihren Kunden – mit Ihrem eigenen SMTP.

Keine Zusatzkosten

XRechnung und ZUGFeRD sind in allen Billdio-Tarifen ohne Aufpreis enthalten.

Jetzt E-Rechnungs-konform werden

Testen Sie Billdio 30 Tage kostenlos – alle Details zur E-Rechnungsfunktion.

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6. Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für kleine Unternehmen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht gilt schrittweise: ab 2027 für Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 €, ab 2028 für alle.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format ohne visuelles PDF, primär für öffentliche Auftraggeber. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML-Datensatz – ideal für den B2B-Bereich.

Welche Übergangsfristen gibt es?

Bis 31.12.2026 dürfen Unternehmen mit Jahresumsatz unter 800.000 € mit Zustimmung des Empfängers noch PDF- oder Papierrechnungen ausstellen. Die vollständige Versandpflicht gilt ab 01.01.2028 für alle B2B-Umsätze.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen ausstelle?

Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsstandard entsprechen, können steuerlich nicht anerkannt werden. Ihr Vertragspartner kann die Zahlung zurückhalten und Sie riskieren Steuernachforderungen.

Wie erstelle ich E-Rechnungen mit Billdio?

Billdio erzeugt XRechnung-XML und ZUGFeRD-PDFs automatisch beim Erstellen einer Rechnung – ohne Zusatzmodule oder Konfiguration. Sie müssen nichts einstellen.

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