E-Rechnungen erstellen leicht gemacht –
XRechnung & ZUGFeRD
Billdio erstellt rechtssichere E-Rechnungen nach EN 16931 – XRechnung und ZUGFeRD inklusive, ohne Aufpreis. Für Handwerker, Selbstständige und Kfz-Betriebe, die ab 2025 compliant sind.
E-Rechnungspflicht: Der Zeitplan
Das Wachstumschancengesetz regelt die stufenweise Einführung. Wer rechtzeitig auf Billdio setzt, ist auf der sicheren Seite.
E-Rechnung empfangen
Jedes B2B-Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen empfangen können.
Bereits gültigVersandpflicht ab 800k €
Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden.
Versandpflicht für alle
Alle inländischen B2B-Unternehmen sind zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Warum Billdio für E-Rechnungen?
XRechnung & ZUGFeRD inklusive
Erstellen Sie konforme E-Rechnungen auf Knopfdruck – keine Zusatzmodule, keine Aufpreis.
EN 16931 konform
Billdio erzeugt valide XML-Strukturen nach dem europäischen E-Rechnungsstandard.
DATEV-ready
Exportieren Sie Belege als ZUGFeRD für Ihren Steuerberater oder direkt in DATEV.
In 2 Minuten startklar
Firmendaten eingeben, Rechnung anlegen, E-Rechnung herunterladen oder versenden.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Rechnungen, die nicht dem E-Rechnungsstandard entsprechen, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Ihr Geschäftspartner hat das Recht, die Zahlung bis zur Übermittlung einer konformen E-Rechnung zurückzuhalten. Außerdem droht Ihnen eine Steuernachforderung. Mit Billdio vermeiden Sie diese Risiken vollständig.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format und wurde primär für Behörden entwickelt. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es kombiniert ein visuell lesbares PDF mit eingebettetem XML – ideal für Kunden, die eine lesbare Rechnung wünschen. Billdio unterstützt beide Formate.
Gelten Übergangsfristen?
Ja. Bis 31.12.2026 dürfen Unternehmen mit Zustimmung des Empfängers noch klassische PDF- oder Papierrechnungen versenden, wenn ihr Jahresumsatz 800.000 € nicht überschreitet. Ab 2027 bzw. 2028 entfallen diese Ausnahmen.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen ausstelle?
Die E-Rechnungspflicht ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Verstöße können dazu führen, dass Rechnungen steuerlich nicht anerkannt werden. Ihr Vertragspartner kann die Zahlung bis zur Übermittlung einer konformen E-Rechnung zurückhalten.
Jetzt E-Rechnungs-konform werden
30 Tage kostenlos, keine Kreditkarte, jederzeit kündbar.